Zulassung
Zugelassen vom Luftfahrt-Bundesamt als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation nach Anhang Vd (Teil-CAO) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014.
- Aktenzeichen
- DE.CAO.0040
- Erstausstellung
- 02.07.2020
- Flugzeuge (MTOM) und Segelflugzeuge
- ≤ 2730 kg
Umfang der Zulassung
Für Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 2730 kg sowie für Segelflugzeuge umfasst unsere Zulassung:
- Instandhaltung
- Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- Prüfung der Lufttüchtigkeit